Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) listet in der ATLAS-Info 1550/16 Bestimmungsländer auf, für die ab dem 01.05.2016 auch bei Ausfuhren durch Subunternehmer im Rahmen der unvollständigen Ausfuhranmeldung die Empfängerangabe verpflichtend ist.
Dabei handelt es sich um folgende Länder:
- Iran,
- Myanmar,
- Nordkorea,
- Pakistan und
- Syrien.
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Quellen