ATLAS Ausfuhr (AES): Genehmigungen nach der Iran-VO

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) weist in der ATLAS-Info 1676/16 darauf hin, dass bei der Anmeldung in AES hinsichtlich der Sanktionslockerungen gegenüber Iran folgende Punkte zu beachten sind:

Vor dem Hintergrund der Sanktionslockerungen erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch Einzelgenehmigungen, die in einer Genehmigungsposition bestehende Genehmigungspflichten nach der Dual-use-VO und der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 (Iran-VO) berücksichtigen.

Wie Güter einer Genehmigungsposition, die sowohl von Anhang I der Dual-use-VO als auch von einem Anhang der Iran-VO erfasst sind, korrekt in AES anzumelden sind, lassen sich im Detail der ATLAS-Info entnehmen.

Weiterhin gibt das ITZBund Auskunft darüber, wie in AES korrekt anzumelden ist, wenn eine Genehmigungsposition Güter aus Anhang I der Dual-use-VO und eine weitere Genehmigungsposition Güter eines Anhangs der Iran-VO umfasst.

Link

ATLAS – Info 1676/16

Quellen

www.zoll.de

ITZBund