ATLAS-Ausfuhr (AES): Kommunikationsstörung bei Ausfuhrgenehmigungen berücksichtigen

Eine elektronische Anmeldung und Abschreibung von Ausfuhrgenehmigungen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem 17.01.2017 erteilt oder geändert hat, ist zurzeit nicht möglich. Grund ist eine Kommunikationsstörung in der Funktion.

Wie eine nach dem 17.01.2017 vom BAFA erteilte Genehmigung oder eine nach dem 17.01.2017 geänderte bzw. neu aufgenommene Position einer Ausfuhrgenehmigung in ATLAS-Ausfuhr anzumelden ist, können Sie der ATLAS-Info 0293/17 des Informationstechnikzentrum Bund entnehmen. Bitte beachten Sie diese Hinweise.

Soweit die angemeldete Genehmigung der zollamtlichen Abschreibung bedarf, erfolgt die erforderliche elektronische Abschreibung nachträglich durch die Ausfuhrzollstelle, ohne dass der Ausführer/Anmelder diesbezüglich tätig werden muss. Eine manuelle Abschreibung auf der Genehmigung ist nicht vorgesehen.

Link

ATLAS-Info 0293/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund