ATLAS-Ausfuhr (AES): Unterlagencodierungen bei Foltergütern

In einer ATLAS-Info informiert das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über Unterlagencodierungen bei Ausfuhren von Gütern betreffend den Handel mit bestimmten Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten.

Die Europäische Kommission hat zur Anmeldung der Inanspruchnahme der Allgemeinen Ausfuhr­genehmigung der Union EU GEA nach der „Anti-Folter-Verordnung" (Verordnung (EG) Nr. 1236/2005) die neue Unterlage „C068“ eingeführt.

Ab dem 07.04.2017 steht daher in der Unterlagenliste I0136 folgende neue Unterlage zur Anmeldung in ATLAS AES zur Verfügung.

C068: „Allgemeine Genehmigung der Union EU GEA 1236/2005“

Die Unterlage E990/GEA wurde ab dem 07.04.2017 beendet.

Link

ATLAS – Info 1432/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund