ATLAS-Ausfuhr: Hinweise zum Ablauf des Nachforschungsersuchens

Eine ATLAS-Info gibt Hinweise zum Ablauf des Nachforschungsersuchens. Das Nachforschungsersuchen nach Artikel 335 UZK-IA dient der Erledigung von Ausfuhrvorgängen, für die der Ausgang der Waren im elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen Ausgangs- und Ausfuhrzollstellen nicht nachgewiesen worden ist.

Die Hinweise der ATLAS-Meldung beziehen sich auf das Antwortverhalten im Nachforschungsersuchen. Die Ausfuhrzollstellen stellen fest, dass eine hohe Zahl von Anmeldern nicht auf die Nachforschungsanfrage antwortet. Dies sei insbesondere häufig dann der Fall, wenn die Ausfuhranmeldungen in direkter Vertretung des Ausführers/Anmelders abgegeben wurden. Hierauf sollten Anmelder/Ausführer auch im Hinblick auf möglichen Anpassungsbedarf der vertraglichen Vereinbarungen mit ihrem Vertreter verstärkt achten, heißt es in der ATLAS-Meldung.

Außerdem wird über die regulären Antwortfristen für das Follow-Up-Verfahren und über Fristen aufgrund der Corona-Krise und der Vielzahl fehlender Ausgangsbestätigungen im Zuge des Brexit informiert.

Details können Sie der ATLAS-Info entnehmen.


Link:

ATLAS-Info 0352/2022

Quelle:

Informationstechnikzentrum Bund