Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 10.03.2022 neue Codierungen für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form veröffentlicht.
Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:
Y813: „Die zur Ausfuhr bestimmten Banknoten unterliegen nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art.1za Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006“
Y814: „Die zur Ausfuhr bestimmten auf Euro lautenden Banknoten unterliegen gemäß Art. 1za Abs. 2 VO (EG) Nr. 765/2006 nicht dem Ausfuhrverbot des Art. 1za Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006“
Hintergrund ist die veröffentlichte Verordnung (EU) 2022/398 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der VO (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der russischen Aggression gegen die Ukraine.
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