ATLAS-Ausfuhr: Neue Unterlagencodierungen

In einer ATLAS-Info gibt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) Hinweise zu neuen Unterlagenco­dierun­gen betreffend Nordkorea und Iran.

Y967 bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Nordkorea

Mit der Verordnung (EU) 2017/1836 vom 10. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea wurde u. a. das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr bestimmter raffinierter Mineralölerzeugnisse beschlossen.

Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang eine neue Unterlagencodierung eingeführt. In der Unterlagenliste I0136 steht daher zur Anmeldung in ATLAS AES folgende Unterlage zur Verfügung:

Y967 –„Raffinierte Mineralölerzeugnisse, die keinen Einschränkungen nach Art. 16d i.V.m. Anhang XId der Nordkorea-VO (EU) 2017/1509 unterliegen (keine in Anhang XId gelisteten Güter)“

In der ATLAS-Info gibt das ITZBund Hinweise zum Anwendungsbereich der genannten Codierung.
 
Y966 bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Iran

Die Europäische Kommission hat im Zusammenhang mit in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufge­führ­ten Gütern und Technologien oder jedem sonstigen Artikel, bei dem ein Mitgliedstaat festgestellt hat, dass er zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnte, eine neue Unterlagencodierung eingeführt.

In der Unterlagenliste I0136 steht daher zur Anmeldung in ATLAS AES folgende Unterlage zur Verfügung:

Y966 –„Güter und Technologien, die keinen Einschränkungen nach Art. 4a i.V.m. Anhang III der Iran-VO (EU) 267/2012 unterliegen (keine in Anhang III gelisteten Güter, Technologien oder Artikel)“

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der o. a. Embargomaßnahme besteht keine Notwendigkeit zur generellen Anmeldung der o. a. Negativerklärung, wenn es sich offensichtlich nicht um betroffene Güter handelt und jeglicher Bezug zu iranischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Iran fehlt, teil das ITZBund mit.

Link

ATLAS-Info 4054/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)