ATLAS: Befreiung vom Antidumpingzoll / Unterlagencodierungen Nordkorea

Eine ATLAS-Info des Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) informiert über zwei Punkte. Zum einen geht es in der ATLAS-Info um die Befreiung vom Antidumpingzoll im Rahmen einer Verpflichtung und zum an­de­ren um die Unterlagencodierungen bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Nordkorea.

ATLAS-Einfuhr: Befreiung vom Antidumpingzoll im Rahmen einer Verpflichtung: Verpflichtungsrechnungen sind im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung bei der Zollstelle vorzulegen

Im Hinblick auf den ersten Punkt teilt das ITZBund mit, dass zum ATLAS Release 8.9 die Verfahrensanweisung AT­LAS unter Punkt 3.1.2 angepasst wird. Unter Absatz 5 werden zukünftig die „Verpflichtungsrechnungen im Rah­men einer Befreiung vom Antidumpingzoll“ (Unterlagencodierung D005) aufgenommen, da diese laut ATLAS-Meldung zwingend vorzulegen sind. Die Regelung gilt bereits jetzt.

ATLAS-Ausfuhr (AES): Unterlagencodierungen bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Nordkorea

Mit der Verordnung (EU) 2017/1509 vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokra­ti­sche Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wurden sämtliche Maßnahmen in einer neuen Verordnung zusammengefasst. Die Europäische Kommission hat in diesem Zusammenhang neue Unterlagencodierungen eingeführt. Eine Auflistung, welche Unterlagen in der Unterlagenliste I0136 zur Anmel­dung in ATLAS AES zur Verfügung stehen, beinhaltet genannte ATLAS-Info. Die ATLAS-Info gibt außerdem Hin­wei­se zum Anwendungsbereich bestimmter Codierungen.

Link

ATLAS-Info 3902/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund