Im Rahmen der vorläufigen Anwendung des CETA-Abkommens (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der Europäischen Union und Kanada sind Abweichungen von den erzeugnisspezifischen Ursprungsregelungen zulässig (Anwendung des Anhangs 5-A des Ursprungsprotokolls zum Abkommen). Dies teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mit.
Für die betreffenden Erzeugnisse werden ermäßigte Abgabensätze im Rahmen von Zollkontingenten auf Antrag gewährt. Bei bestimmten Zollkontingenten ist die Inanspruchnahme von einer von Kanada gemäß dem Export and Import Permits Act erteilten Ausfuhrgenehmigung abhängig.
Im IT-Verfahren ATLAS können die betreffenden Zollkontingente mit einem entsprechenden Begünstigungscode und TARIC-Unterlagencodierungen angemeldet werden. Die entsprechenden Begünstigungscodes und die TARIC-Unterlagencodierungen können Sie der ATLAS-Meldung entnehmen.