ATLAS-Einfuhr: Einrichtung des registrierten Ausführers (REX)

In der ATLAS-Info 5159/16 vom 30.12.2016 informiert das Informationstechnikzentrum Bund darüber, dass für Länder, bei denen die EU bei der Einfuhr eine Abgabenermäßigung im Rahmen des APS gewährt, seit 01.01.2017 die Möglichkeit besteht, die beteiligten Ausführer dieser Länder bei der EU-Kommission registrieren zu lassen.

Bei den registrierten Ausführern in den begünstigten Ländern entfällt künftig das Ausstellen des formellen Präferenznachweises Ursprungszeugnis Form A. In diesen Fällen ist in der Einfuhrzollanmeldung stattdessen die Nummer des registrierten Ausführers anzumelden. Sofern ein im APS begünstigtes Land nicht oder noch nicht vollständig auf das System des registrierten Ausführers umgestellt ist, bilden auch weiterhin formelle Ursprungszeugnisse Form A die Grundlage zur Gewährung eines APS-Präferenzzollsatzes.

Die zugehörigen TARIC-Unterlagencodierungen / Bescheinigungen können Sie der ATLAS-Info 5159/16 entnehmen.

Link

ATLAS-Info 5159/16

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund