ATLAS-Einfuhr: Neuerungen durch den UZK ab 25.06.2016

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) gibt in der ATLAS-Info 2403/16 bekannt, dass die Zollverwaltung auf die Vorlage einer Zollwertanmeldung verzichten kann, wenn der Zollwert der eingeführten Waren unter 10.000 € liegt.

Mit der Einführung des Unionszollkodex zum 01.05.2016 liegt dieser Schwellenwert bei 20.000 €. Diese geänderte Wertgrenze wird laut ITZBund ab dem 25.06.2016 in ATLAS realisiert sein.

Soweit dadurch Anpassungen an der Teilnehmersoftware erforderlich sind, können diese eigenverantwortlich durchgeführt werden. Eine Zertifizierungspflicht entsteht hierdurch nicht.

Link

ATLAS-Info 2403/16

Quelle

ITZBund