Für zivile Luftfahrzeuge, die mit einer Bewilligung zur Endverwendung importiert werden, entfällt die Angabe der Unterlagencodierung C072. Darüber informiert das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info.
In der ATLAS-Info 2662/18 gab das ITZBund bekannt, dass für die Überlassung von zivilen Luftfahrzeugen in die Endverwendung die Unterlagencodierung C072 aus technischen Gründen notwendig ist. Dieser Systemfehler wurde nun behoben.
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ATLAS-Info 0010/20
ATLAS-Info 2662/18