ATLAS-Einfuhr/UZK: Neuerungen bei Zollagern Typ D und E

Für Waren, die ab dem 01.05.2016 in Zollagern des Typs D sowie des Typs E, die wie D bewilligt wurden, übergeführt werden, ist bei der Beendigung des Verfahrens mittels EGZ-ZL (Ergänzende Zollanmeldung zur Beendigung des Zolllagerverfahrens) in der Position das Feld „Kennzeichen Neuer Umrechnungskurs“ mit dem Wert „J“ zu befüllen.

EGZ-ZL Positionen, die dieser Anforderung nicht genügen, werden übergangsweise trotzdem eingearbeitet (siehe ATLAS – Info 4300/16). Ab dem 28.01.2017 werden die entsprechenden EGZ-ZL Positionen im Fehlerfall von ATLAS voraussichtlich abgewiesen werden.

Link

ATLAS-Info 4300/16

ATLAS-Info 1738/16

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)