ATLAS: Einfuhr von Holz aus Indonesien

Ab dem 15.11.2016 wird das so genannte FLEGT-Genehmigungssystem in Indonesien eingesetzt. FLEGT steht für „Forest Law Enforcement, Governance und Trade“ und wurde von der Europäischen Kommission geschaffen, um Einfuhren von illegal geschlagenem Holz und daraus hergestellten Holzprodukten in die Europäische Union zu unterbinden (ATLAS – Info 4225/16).

Indonesien wird als erstes Partnerland in den Anhang I der FLEGT-Verordnung aufgenommen. Die Überlassung von Holzprodukten der Anhänge II und III der FLEGT-VO aus Indonesien ( = Versendungsland) in den zollrechtlich freien Verkehr ist somit – sofern keine Ausnahmeregelung zutrifft – nur mit einer Genehmigung zulässig.

Für Einfuhren von Holz und Holzerzeugnissen aus Indonesien wird die TARIC-Maßnahmenart 747 und die dazugehörigen TARIC-Unterlagencodierungen ab dem 15.11.2016 in den EZT integriert.

Link

ATLAS – Info 4225/16

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)