Vor dem Hintergrund der vorläufigen Anwendbarkeit des Handelsteils des CETA-Abkommens teilt das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in einer ATLAS-Info mit, dass für Waren mit Ursprung in Kanada bei beantragter Begünstigung „3XX“ ermäßigte Abgabensätze gewährt werden, wenn eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (TARIC-Unterlagencodierung N864) angemeldet wird. Der Nachweis der Direktbeförderung entfällt (Unterlagencodierung 7HHF).
Des Weiteren sind im o.g. Abkommen, laut ITZBund, beim Gewähren von ermäßigten Abgabensätzen im Post- und Reiseverkehr derzeit keine Vereinfachungen vorgesehen. Die Unterlagencodierung „4EEP“ ist daher nicht anwendbar.