In der ATLAS-Info 1272/16 vom 23.03.2016 informierte das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über das Gültigkeitsende alter Aufschub-BIN zur Nutzung der Konten für den laufenden Zahlungsaufschub in ATLAS und empfahl ATLAS-Beteiligten dringend, Aufschub-BIN nach einem neuen Muster zu beantragen.
Ergänzend hierzu veröffentlichte das ITZBund die ATLAS-Info 1298/16. Das ITZBund teilt hierin mit, dass neue Aufschub-BINs ab dem 10.03.2012 vergeben worden sind. Demzufolge müssen Inhaber von Bewilligungen über den laufenden Zahlungsaufschub nichts veranlassen, wenn ihnen die Aufschub-BIN nach diesem Zeitpunkt mitgeteilt wurde.
Alle anderen Aufschubkonten-Inhaber sind aufgefordert, unverzüglich einen neuen A-BIN-Antrag mit Vordruck 0873 (mit Code A im Feld 7 – Neuvergabe) zu stellen.
Quelle: Zoll.de
Links: