ATLAS-Infos 1189/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1189/2014 und 1303/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1303/2014

Das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) gab am 21.01.2014 folgende ATLAS – Info 1189/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1189/2014 bekannt:

ATLAS-Einfuhr

Ergänzung der Regelung aus der ATLAS – Info 2097/13; Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung - Unterlagencodierungen Y040, Y041 und Y042

Die mit ATLAS – Info 2097/13 vom 15.03.2013 mitgeteilte Verpflichtung wird wie folgt ergänzt:

Die in ATLAS zur Verfügung stehenden Unterlagencodierungen

  • Y040 – „Die MwSt-Identifikationsnummer, die im Mitgliedstaat der Einfuhr dem gemäß Artikel 201 der MwSt-Richtlinie als MwSt-Schuldner bestimmten oder anerkannten Einführer zugeteilt wurde“
  • Y041 – „Die MwSt-Identifikationsnummer des Empfängers, der gemäß Artikel 200 der MwSt-Richtlinie die Mehrwertsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen schuldet“
  • Y042 – „Die im Mitgliedstaat der Einfuhr dem Steuervertreter zugeteilte MwSt-Identifikationsnummer“

sind bei der Anmeldung zum Verfahren 42/63 zwingend anzumelden. Sie sind auf Kopfebene anzugeben.

Für die Angabe der MwSt-Identifikationsnummer sind derzeit bereits die Felder „Umsatzsteuer-Id-Nummer“ und „Erwerber Umsatzsteuer-Id-Nummer“ in ATLAS vorgesehen. Die Anmeldung der Unterlagencodierungen hat zusätzlich zu der Angabe der MwSt-Identifikationsnummer zu erfolgen.

Bei dem in der Unterlagencodierung Y042 aufgeführten Steuervertreter handelt es sich um den Fiskalvertreter gem. § 22a UStG.

 

Am 29.01.2014 gab das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) folgende ATLAS – Info 1303/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1303/2014 bekannt:

ATLAS-Einfuhr

Ergänzung der Regelung aus der ATLAS – Info 1189/14; Überführung von Waren in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung - Unterlagencodierungen Y040, Y041 und Y042

Die mit ATLAS – Info 1189/14 mitgeteilte Verpflichtung wird aufgrund vermehrter Rückfragen zu diesem Thema wie folgt ergänzt:

Bei einer Zollanmeldung zum Verfahren 42/63, die in Deutschland abgegeben wird, muss zwingend eine deutsche und eine im anderen Mitgliedstaat vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angemeldet werden.

Die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist mit Hilfe der Unterlagencodierung Y040 oder Y042 anzumelden.

Die Unterlagencodierung Y042 darf nur verwendet werden, wenn sich der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer durch eine Fiskalvertretung umsatzsteuerrechtlich vertreten lässt. In diesem Fall ist die Verwendung der Unterlagencodierung Y040 unzulässig.

Für die Angabe der in einem anderen Mitgliedstaat vergebenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist immer die Unterlagencodierung Y041 zu verwenden.

In der Referenz der Unterlage ist die laut Unterlagenlangtext geforderte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und als Datum das Datum der Zollanmeldung anzugeben.

Weitere allgemeine Informationen zur innergemeinschaftlichen Lieferung können auf unserer Internetseite www.zoll.de(http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/innergemeinschaftliche-lieferung_node.html) eingesehen werden.

Links:

ATLAS – Info 1189/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1189/2014

ATLAS – Info 1303/14 O 1930 Betrieb – IV 6 – 1303/2014

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)