ATLAS: Inhaber von alten Aufschub-BIN sollen unverzüglich neue Aufschub-BIN beantragen

In der ATLAS-Info 1272/16 vom 23.03.2016 informiert das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über das Gültigkeitsende alter Aufschub-BIN zur Nutzung der Konten für den laufenden Zahlungsaufschub in ATLAS.

ITZBund weist darauf hin, dass die vor ATLAS-Release 8.4 vergebenen Aufschub-BIN (alte A-BIN) zur Nutzung der Konten für den laufenden Zahlungsaufschub ihre Gültigkeit verlieren. Grund dafür ist der Sicherheitsstandard, der nicht mehr erfüllt wird.

ATLAS-Beteiligten empfiehlt das ITZBund daher dringend, schnellstmöglich Aufschub-BIN nach dem neuen Muster zu beantragen. Der entsprechende Vordruck steht auf zoll.de zur Verfügung (Nummer: 0873).

Erfolgt eine Neubeantragung nicht bis zum Echtbetriebsbeginn des ATLAS-Releases 8.8, ist danach eine Inanspruchnahme des laufenden Zahlungsaufschubs über die alte A-BIN nicht mehr möglich.

Quelle: www.zoll.de

Links:

Vordruck 0873

ATLAS-Info 1272/16