ATLAS: neue Codierungen aufgrund restriktiver Maßnahmen gegen Russland

Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hat am 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 neue Codierungen für die Anmeldung von bestimmten Erklärungen in codierter Form veröffentlicht.

Für die Anmeldung stehen in ATLAS-Ausfuhr folgende Codierungen zur Verfügung:

Y815: „Die Güter und Technologien unterliegen nicht dem Ausfuhrverbot gemäß Art. 3f Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014“

Y816: „Genehmigungsfreie Ausnahme gemäß Art. 3f Abs. 3 bzw. genehmigungspflichtige Ausnahme gemäß Art. 3f Abs. 4 vom Verbot der Ausfuhr von Anhang XVI-Gütern nach Art. 3f Abs. 1 der VO (EU) Nr. 833/2014“

Hintergrund ist die Verordnung (EU) 2022/394 des Rates vom 9. März 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.


Link:

ATLAS-Info 0296/22

Quelle:

Informationstechnikzentrum Bund