ATLAS: Neue Unterlagencodierungen betreffend Kriegswaffen

Das Verbringen und die Mitnahme von bestimmten unbrauchbar gemachten Schusswaffen nach Deutschland oder aus Deutschland in andere Mitgliedstaaten ist nur gemeinsam mit einer Deaktivierungsbescheinigung bzw. einem entsprechenden Dokument eines anderen Mitgliedstaates zulässig.

Zur Anmeldung dieser Deaktivierungsbescheinigung ist die Unterlagencodierung 8GIS zu verwenden.

Die Unterlagencodierungen 8GIR und 8GIT wurden für den Anwendungsbereich der Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen geschaffen.

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ATLAS-Info 0088/20

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)