ATLAS Teilnehmer-Info O 1930 Betrieb – I 2 – 1974/2013 vom 08.03.2013

das ZIVIT gab im Folgenden die ATLAS – Info 1974/13 zur ATLAS-Einfuhr und ATLAS-Ausfuhr (AES) am 08.03.2013 bekannt.

Integration von zusätzlichen Bescheinigungscodierungen für CITES- Dokumente
Die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen bzw. Waren daraus, die in den Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (ArtenschutzVO) genannt sind, ist im Rahmen der TARIC- Maßnahmen 710 (Einfuhrkontrolle – CITES) und 715 (Ausfuhrkontrolle – CITES) nur erlaubt, wenn die Codierung C400 (Vorlage der erforderlichen „CITES“-Bescheinigung) angemeldet und bei der Zollstelle das erforderliche CITES- Dokument vorgelegt wird.
Die EU- Kommission stellt mit Wirkung vom 1.März 2013 neue Unterlagencodierungen zur Konkretisierung der CITES- Dokumente im IT- Verfahren ATLAS zur Verfügung.

Die spezifischen Unterlagencodierungen sind zusätzlich zur Codierung C400 zu verwenden.

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)
Link: ATLAS Teilnehmer-Info