ATLAS Teilnehmer-Info O 1930 Betrieb – I 2 – 3545/2013 vom 12.07.2013

Das ZIVIT gab im Folgenden die ATLAS - Info 3545/2013 ATLAS-Ausfuhr am 12.07.2013 bekannt.

Erforderliche Unterlagencodierung bei Vorübergehenden Ausfuhren und Verbringun-gen - Allgemeine Genehmigung Nr. 24

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 (Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde über den 30. Juni 2013 hin-aus bis zum 31. August 2013 verlängert. Anlässlich dieser Verlängerung wurde der Kreis der begünstigten Bestimmungsziele um Kroatien sowie die NATO-Staaten und Australien, Japan, Neuseeland und die Schweiz (NATO-gleichgestellte Staaten) erweitert.

Durch die Ausweitung der begünstigten Bestimmungsziele ist die Allgemeine Genehmigung Nr. 24 auch auf bestimmte Ausfuhren aus der Europäischen Union anwendbar.

Ab sofort steht daher in der Unterlagenliste I0136 folgende Unterlage zur Anmeldung in AT-LAS AES zur Verfügung:

3LLC/A24 – „Allgemeine Genehmigung Nr. 24“

Quelle: Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)