Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft (Hintergrund siehe AWB-News vom 26.10.2021).
In diesem Zusammenhang wird das IT-Verfahren ATLAS angepasst. Das betrifft folgende Bereiche:
• Neue Tabaksteuergegenstände
• Besonderheit bei der Anmeldung von erhitztem Tabak
• Neue Maßeinheit für Substitute für Tabakwaren
• Darstellung der Berechnung der Tabaksteuer
Detaillierte Informationen können Sie dieser ATLAS-Meldung entnehmen.
Link:
Quelle: