Aufgrund der Verordnung (EU) 2017/625 ist für die Einfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sowie für bestimmte Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs ab dem 14.12.2019 grundsätzlich das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument (GGED) nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/17152 zu verwenden.
Detaillierte Informationen können Sie der entsprechenden ATLAS-Info entnehmen.
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Quelle
Informationstechnikzentrum Bund