ATLAS: Unzutreffender Fälligkeitszeitpunkt der EUSt bei Zahlungsaufschub

Das Informationstechnikzentrum Bund informiert über einen Fehler in der ATLAS-Anwendung Zollbehandlung. Durch den Softwarefehler wird ab 01.12.2020 die Fälligkeit der EUSt bei Zahlungsaufschub nicht in allen Fällen korrekt auf dem Einfuhrabgabenbescheid ausgegeben.

Bescheide, die Ihnen bereits mit unzutreffender Aufschubfrist für die EUSt zugegangen sind, sind zwar rechtswidrig, aber gültig.

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ATLAS-Info 0097/2020

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund