Aufhebung der ATLAS-Info 3878/17: Anmeldeart CO bei einer Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren

In einer ATLAS-Info informierte das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) über die Übergangslösung für Anmeldungen zur Wiederausfuhr von Nicht-Unionswaren nach einem besonderen Verfahren (siehe ATLAS-Info Nr. 3878/17).

Mit dem Wartungsfenster am 09.12.2017 entfällt diese Übergangsregelung. Künftig können Nicht-Unionswaren, die zur Wiederausfuhr nach einem besonderen Verfahren bestimmt sind, wieder mit der Art der Anmeldung „CO“ und den Bestimmungsländern QQ, QR, QV ange-meldet werden (siehe ATLAS-Info Nr. 4559/17).

Auch Wiederausfuhren nach Nord-Zypern mit der Art der Anmeldung „CO“ und dem Bestimmungsland CY sind weiterhin möglich.

Die o. g. Bestimmungsländer, für die eine Wiederausfuhr mit der Art der Anmeldung „CO“ zulässig ist, werden in der neuen Codeliste I0812 auf www.zoll.de veröffentlicht.

In der ATLAS-Info weist das ITZBund darauf hin, dass Wiederausfuhren mit der Art der Anmeldung „CO“ und den Bestimmungsländern ES, FI, FR, GB und GR weiterhin nicht möglich sind.

Link

ATLAS-Info Nr. 4559/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)