BAFA: Exportkontrolle für Ersatzteile

Welche Hilfsmittel gibt es für die Prüfung von Ersatzteilen? Wo und in welcher Form sind Bestandteile/Ersatzteile in den Güterlisten erfasst? Welche Verfahren können Sie nutzen, wenn Sie ein Dual-use-Gut, das von Anhang I der EG-Dual-use-VO erfasst ist, in ein Drittland ausführen wollen? In welchen Sonderfällen ist die Ausfuhr nicht-gelisteter Güter genehmigungspflichtig?

Auf diese und zahlreiche weitere Fragen gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im gerade veröffentlichten Merkblatt „Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-VO“ Antwort. Das Merkblatt gibt umfangreiche Hilfe­stellung bei der Kontrolle von Ersatzteilen und Komponenten im Bereich der Dual-use-Güter des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-VO).

Dem Merkblatt sind ebenfalls die Zuständigkeiten beim BAFA für technische Fragen/Einstufungsfragen sowie Kontaktinformationen zu entnehmen. Darüber hinaus enthält es FAQs zur Exportkontrolle von Ersatzteilen.

Links

Merkblatt „Exportkontrolle für Ersatzteile des Anhangs I der EG-Dual-use-VO“  

Quelle

BAFA