BAFA: Meldung der Waffennummern

Für Schusswaffen, deren Ausfuhr nach der Feuerwaffenverordnung (EU) Nr. 258/2012 genehmigungspflichtig ist, ist die Meldung der Waffennummern vorgeschrieben. Diese Meldung ist von dem Ausführer grundsätzlich nach Erhalt der Genehmigung, jedoch vor der Lieferung der Güter, mit dem ELAN-K2 System abzugeben. Die Meldungen können sukzessiv erfolgen.

Für diese Fälle bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Erfassungsmaske an, mit der die Waffennummern direkt im ELAN-K2 System erfasst werden können. Bei einer geringen Anzahl von Waffen ist dieses Vorgehen sinnvoll, bei einer großen Anzahl empfiehlt sich die Meldung mittels einer XML-Datei.

Post-Shipment-Kontrollen

Im Rahmen der so genannten Post-Shipment-Kontrollen von Kleinen und Leichten Waffen sowie von bestimmten Schusswaffen beschreibt das BAFA auf seiner Webseite zwei unterschiedliche Verfahren, nach denen die Meldungen der Waffennummer und die Anzeige der Ausfuhr dieser Güter erfolgen:

  •  Meldungen der Waffenkennzeichnungen vor der Ausfuhr
  •  Anzeige nach der getätigten Ausfuhr

Hilfestellung: Formular und Merkblatt

Wie diese Meldungen im Detail auszuführen sind, lässt sich der BAFA-Meldung vom 24.06.2016 entnehmen. Weitere Hilfestellung bietet das BAFA auf seiner Webseite in Form eines Formulars zu den Post-Shipment-Kontrollen sowie einem Merkblatt zur Meldung der Waffennummern.

Links

BAFA: Meldung der Waffennummern

Post-Shipment-Kontrollen – Formular zur Anzeige der getätigten Ausfuhren

Merkblatt zu:  Meldung der Waffennummern (Waffenkennzeichen)

Quelle

BAFA