BAFA: Verlängerung der AGG Nr. 12 bis Nr. 28 und Nr. 30

Das BAFA teilt mit, dass die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 17 und Nr. 30 bis zum 31.03.2024 verlängert werden. Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 28 werden bis zum 30.09.2023 verlängert.

Inhaltliche Änderungen ergeben sich laut BAFA derzeit nicht. Das Bundesamt weist aber darauf hin, dass inhaltliche Änderungen der genannten Allgemeinen Genehmigungen vor dem 31. März 2024 bzw. dem 30. September 2023 vorbehalten bleiben.

Alle Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen finden Sie auf der BAFA-Website unter diesem Link.


Links:

Allgemeine Genehmigungen

Vorabinformation zur Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 28 und Nr. 30

Quelle:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle