BAFA veröffentlicht Fragebögen zur Erfassung von Werkzeugmaschinen und Software

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website Fragebögen zur Erfassung von Werkzeugmaschinen durch Güterlisten der EU-Verordnungen veröffentlicht, die dem BAFA die Prüfung erleichtern und unnötige Rückfragen vermeiden sollen. Sie enthalten die entscheidungsrelevanten Daten für bestimmte Maschinenarten.

Die beantworteten Fragebögen sollen Anträgen auf Ausfuhrgenehmigung oder auf „Auskunft zur Güterliste“ sowie den Anfragen und Voranfragen beigefügt werden.

Ergänzen Sie diese durch Prospekte und Datenblätter, wenn dies in den Fragebögen gefordert bzw. Ihrer Meinung nach zur Klärung notwendig ist.

Beachten Sie bitte dabei auch die jeweiligen Anmerkungen und Begriffsbestimmungen der aktuellen EU-Güterliste (Anhang I zur Verordnung (EG) Nr. 428/2009 vom 30.12.2014, gültig ab 31.12.2014). Insbesondere beachten Sie bitte die „Technischen Anmerkungen“ zu 2B bzgl. der Anzahl der Achsen zur simultanen Bahnsteuerung.

Link: Fragebögen zur Erfassung von Werkzeugmaschinen und Software

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)