ATLAS-Einfuhr: Beendigung veralteter nationaler Unterlagencodierungen

Bestimmte veraltete nationale Unterlagencodierungen werden laut einer ATLAS-Meldung zum 28.02.2022 beendet.

Sie sind dann nicht mehr zu verwenden. Es handelt sich dabei um:


1 CCG Bescheinigung für nordischen Kabeljau (Gadus norrhua)
1 CCH Bescheinigung für Heringe
8 GGD Amtliche Bescheinigung für die Einfuhr von Futtermitteln nach § 34c FuttMV oder § 34d FuttMV.
9 DER Abtretungsanzeige / Verpfändungsanzeige gemäß § 46 AO.

 

Link

ATLAS-Info 0273/22

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)