BMF (Österreich) informiert zum REX

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) der Republik Österreich informiert in einer Mitteilung über den Registrierten Ausführer (REX). Indien, Laos, Kenia, Nepal, Sambia, Komoren und Bhutan haben mit der Registrierung ihrer Ausführer zum Zwecke des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) mit 01.01.2017 begonnen. Somit kann beim Import aus diesen Ländern, insbesondere Indien, als Ursprungsnachweis im APS nur mehr eine Erklärung zum Ursprung (EzU) oder ein FORM A verwendet werden.

Eine Ursprungserklärung (UE) darf von Ausführern aus diesen Ländern seit 01.01.2017 nicht mehr ausgestellt werden (siehe Art. 79 UZK-IA).

Die Meldung des BMF zeigt am Beispiel von Indien, was das für die Angaben in der Importanmeldung bedeutet:

  • Liegt eine EzU vor, so ist einer der Dokument-Codes U164, U165 oder U166 zu verwenden - je nachdem ob der indische Ausführer über eine REX-Nummer verfügt oder nicht - diese REX-Nummer ist vom Ausführer in der EzU anzugeben und muss mit "INREX.." beginnen. Bei Verwendung der beiden Codes U164 und U165 ist zusätzlich mit dem Dokumenten-Code C100 die REX-Nummer anzugeben. Bis zum einem Wert der Ursprungswaren von 6.000,- ist eine Registrierung nicht erforderlich = Code U166.

  • Liegt ein FORM A vor, so ist wie bisher der Code N865 zu verwenden.

  • Liegt eine „normale" Ursprungserklärung nach Anhang 22-09 UZK-IA aus Indien vor, die nach 01.01.2017 ausgestellt wurde, so darf diese für eine Präferenz nicht verwendet werden!

Welche Punkte der Anmelder vor der Abgabe der Zollanmeldung zu prüfen hat, erläutert das BMF in der Meldung außerdem:

  • ob die REX-Nummer zum Zeitpunkt der Ausstellung der EzU gültig ist, ist der Homepage der EK unter folgendem Link möglich:

  • ob die Erklärung zum Ursprung gemäß Anhang 22-07 UK-IA ausgefertigt wurde und formal richtig ist.

Weitere Informationen zum Thema REX, inkl. aktueller FAQs, hält das BMF auf seiner Website bereit.

Links

REX system (Registrierte Ausführer)

Registered Exporters

Quelle

Bundesministerium für Finanzen: BMF