BMWi: Stärkere Kontrollen beim Export von Überwachungstechnologie

Mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung werden künftig nationale Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Überwachungstechnik sowie technischer Unterstützung geschaffen. Auf nationaler Ebene sollen die neuen Genehmigungspflichten Kontrolllücken bei der Überwachung schließen, die durch die geltenden EU-Regelungen noch bestehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat dazu am 08.07.2015 folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

„Gabriel: Export von Überwachungstechnik wird stärker kontrolliert

Deutschland übernimmt Vorreiterrolle in der EU: Kontrolllücken beim Export von Auswertesystemen für Telefonie sowie bei Dienstleistungen zu Überwachungstechnik werden geschlossen

Die Bundesregierung hat heute auf Initiative des Bundesministers für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, Lücken bei der Kontrolle des Exports von Überwachungstechnik geschlossen. Mit der 4. Änderungsverordnung zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) werden künftig nationale Genehmigungspflichten für die Ausfuhr insbesondere von Monitoringsystemen für Telefonie und entsprechender Vorratsdatenspeicherung eingeführt. In Zukunft ebenfalls kontrolliert werden nach einer Übergangsfrist Dienstleistungen (sog. technische Unterstützung) für genehmigungspflichtige Überwachungstechnik. Die Bundesregierung führt damit national Regeln ein, um den Export von Überwachungstechnologie wirksam zu kontrollieren und den Einsatz dieser Technologie zur internen Repression in den Empfängerstaaten umfassender und effektiver zu unterbinden als dies auf Basis geltender EU-Regelungen bisher der Fall ist.

Bundesminister Gabriel: "Menschenrechtsverletzungen können nicht nur mit Waffen, sondern letztlich auch mit Technologien beispielsweise zur Telefonüberwachung begangen werden. Bislang sind die europäischen Regelungen für den Export solcher Technologien in andere Länder lückenhaft. Die Bundesregierung geht deshalb voran und schließt für Deutschland schon jetzt Kontrolllücken, über die in Brüssel noch beraten wird. Wir werden uns in Brüssel, aber auch international, für zügige europäische und weltweite Regelungen einsetzen."

Der Rechtsrahmen für die Exportkontrolle von Dual-use-Gütern (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) wird durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-Verordnung) vorgegeben, für deren Änderung die Europäische Kommission das Initiativrecht besitzt. Nationale Beschränkungen des Exports von Dual-use-Gütern sind daneben insbesondere zum Schutz der Menschenrechte in engen Grenzen möglich. Die in Deutschland geltenden Güterlisten für die Exportkontrolle von Dual-use-Gütern basieren weitgehend auf den Beschlüssen Internationaler Exportkontrollregime. Seit Ende letzten Jahres sind die zuletzt im Wassenaar Arrangement beschlossenen Exportkontrollen für Überwachungstechnik mit Aufnahme in die EG-Dual-use-Verordnung EU-weit rechtsverbindlich. Neben seit jeher kontrollierter Verschlüsselungstechnik werden seitdem Ausfuhren von Staatstrojanern sowie Überwachungstechnik für Satellitenfunk, Mobilfunk und Internet kontrolliert. Die heute beschlossenen neuen Vorschriften ergänzen diese Kontrollpflichten für Monitoringsystemen für Telefonie und entsprechender Vorratsdatenspeicherung sowie Serviceleistungen.

Auf Initiative von Bundesminister Gabriel hatte Ende 2014 eine europäische Expertengruppe für den Export von Überwachungstechnik ihre Arbeit aufgenommen. Die Bundesregierung wird ihre Vorschläge auch dort weiter einbringen.“

Link: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) v. 08.07.2015

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)