Bosnien-Herzegowina wendet PEM-Übereinkommen an

Nach entsprechender Abstimmung in dem Stabilisierungs- und Assoziierungs­abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits eingesetzten Stabilitäts- und Assoziationsrat wird Protokolls Nr. 2 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll ersetzt. Das neue Protokoll verweist hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen).

Die EU und Bosnien-Herzegowina haben das Übereinkommen am 15.06.2011 bzw. am 24.09.2013 unterzeichnet. Das Übereinkommen trat am 01.05.2012 für die Union und am 01.11.2014 für Bosnien und Herzegowina in Kraft.

Mit dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln sollen die derzeit zwischen den Ländern der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone geltenden Protokolle über die Ursprungsregeln durch einen einzigen Rechtsakt ersetzt werden.

Link

Beschluss Nr. 1/2016 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Bosnien und Herzegowina

Quelle

EUR-Lex