Brexit: Auswirkungen auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert mit zwei Merkblättern darüber, welche Auswirkungen der Austritt Großbritanniens aus der EU auf das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für inländische und britische Unternehmer sowie deren steuerliche Berater hat.

Es handelt sich dabei um die folgenden Merkblätter:

Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Antragsteller zur Vorbereitung auf einen Austritt von Großbritannien aus der EU ohne Austrittsabkommen (Stand: 21.02.2019) – britische Unternehmen

sowie

Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Antragsteller zur Vorbereitung auf einen Austritt von Großbritannien aus der EU ohne Austrittsabkommen (Stand: 21.02.2019) – inländische Unternehmen

Ab dem 30.03.2019 wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor. Großbritannien wird dann zu einem Drittland, also zu einem Land, das nicht Mitglied der EU ist.

Links

Brexit-Informationsblatt Ausland
Brexit-Informationsblatt Inland

Quelle

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)