Burundi: EU verlängert Sanktionen bis 31.10.2018

Der Europäische Rat hat am 23.10.2017 die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Burundi um ein weiteres Jahr bis zum 31.10.2018 verlängert. Diese Maßnahmen bestehen aus einem Reiseverbot und einem Einfrieren der Vermögenswerte und betreffen vier Personen.

Nach Ansicht des Rates ist die Verlängerung der Sanktionen um ein weiteres Jahr insofern gerechtfertigt, als keiner­lei Fortschritte im Hinblick auf die Situation in Burundi erzielt worden sind.

Die Namen der betroffenen Personen und die Gründe für ihre Aufnahme in die Liste sind im Anhang zu dem im Amt­s­blatt veröffentlichten Beschluss vom 01.10.2015 enthalten.

Links

EU-Pressemitteilung 545/17

BESCHLUSS (GASP) 2017/1933

Quelle

Europäischer Rat

EUR-Lex