BZSt ermöglicht Registrierung für Mini-One-Stop-Shop für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen

Die Erbringung von auf elektronischem Wege erbrachten Dienstleistungen (Download von Software, E-Books, E-Paper, Fernwartung, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, Webhosting, Online-Dienste wie z.B. Nachrichten, Wetter, etc.) an Privatkunden ist ab dem 01.01.2015 am Wohnsitz/Ansässigkeitsort des nichtunternehmerischen Kunden zu besteuern. Viele Unternehmer sind (zumindest am Rande mit ihren Online-Services) betroffen. Diese Dienstleistungen unterliegen ab dem 01.01.2015 nicht mehr der Umsatzsteuer des Staates in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern der Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer des EU-Staates in dem der private Kunde wohnt. Dies kann dazu führen, dass Ihre Services - wenn Sie Privatkunden im EU Ausland mit elektronischen Dienstleistungen bedienen - in den jeweiligen Wohnsitz-EU-Staaten der Umsatzsteuer unterliegen. Um den Unternehmen zumindest eine Vereinfachung bei der Steuererklärung in den betroffenen EU-Staaten zu ermöglichen, wurde der sog. "Mini-One-Stop-Shop" eingerichtet. Dies ist ein "elektronischer Briefkasten", damit Unternehmen ihren Melde- und Erklärungspflichten nicht in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einzeln nachkommen müssen.

Ab dem 01.10.2014 können deutsche Unternehmen nun beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Teilnahme an der Verfahrenserleichterung „Mini-One-Stop-Shop“ für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen beantragen. Die Antragstellung ist im Online-Portal des BZSt möglich.

Registrierte Unternehmen können über das BZSt Online-Portal Umsatzsteuererklärungen übermitteln und berichtigen, ihre Registrierungsdaten ändern sowie sich vom Verfahren abmelden. Sie können damit die in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgeführten Umsätze, die unter die Neuregelung fallen, zentral beim BZSt erklären und die Steuer insgesamt entrichten.

Weitergehende Informationen zum Verfahren „Mini-One-Stop-Shop“ finden Sie auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern.

Link: Pressemitteilung des BZSt "Registrierung für den „Mini-One-Stop-Shop“ ab dem 1. Oktober 2014 möglich" vom 18.09.2014

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern