CETA-Merkblatt aktualisiert

In den AWB News haben wir Sie bereits darüber informiert, dass das Datum der vorläufigen Anwendung des CETA-Abkommens (Comprehensive Economic and Trade Agreement) mit Kanada im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde (siehe Amtsblatt L 238/9 vom 16.09.2017). Damit ist der Handelsteil des Abkommens ab dem 21.09.2017 vorläufig anwendbar.

Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Website nützliche Links sowie Merkblätter zu CETA veröffentlicht bzw. aktualisiert, die einen guten Überblick über das Freihandelsabkommen mit Kanada geben.

Im Vorfeld der vorläufigen Anwendbarkeit hat die Europäische Kommission mit Kanada einige Verfahrensregelungen abgestimmt und in einer Guidance on the Rules of Origin zusammengefasst, die auf der Internetseite der Europäischen Union veröffentlicht ist. Außerdem stehen auf zoll.de zur Verfügung:

  • Merkblatt CETA (Version: 19.09.2017)
  • Merkblatt REX (Version: 19.09.2017)

Links

Mitteilung über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsab­kommens (CETA)

Startschuss für CETA 

Quellen

Zoll.de

EUR-Lex