Corona: Erforderliche Angaben zur Unterlagencodierung 9DFA

Eine ATLAS-Meldung informiert über erforderliche Angaben zur neuen Unterlagencodierung 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“.

Die Bescheinigungsbereichszuordnung der Unterlagencodierung 9DFA „Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern aufgrund der Corona-Situation“ macht laut ATLAS-Info systemtechnisch zwingend die Angaben von Nummer und Datum der Unterlagencodierung erforderlich. Da es sich bei der Unterlagencodierung um eine fiktive Unterlage handelt, können als Datum das Erstellungsdatum der Zollanmeldung und als Nummer die Begriffe „Corona“ oder „ohne“ verwenden werden.

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ATLAS – Info 0030/20

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)