Coronavirus: Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung

Im Bundesanzeiger wurde eine Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht, wonach der Export von medizinischer Schutzausrüstung (Atemmasken, Handschuhe, Schutzanzüge etc.) ins Ausland verboten ist. Ausnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen möglich, u. a. im Rahmen konzertierter internationaler Hilfsaktionen.

Umgesetzt wurde das Verbot mit der Anordnung von Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr mit bestimmten Gütern vom 04.03.2020 (BAnz AT 04.03.2020 B1) des BMWi. Das Exportverbot gilt mit sofortiger Wirkung.

Es erfasst auch die Lieferung von der Anordnung erfasste Güter, für welche das BAFA, vor Inkrafttreten dieser Untersagung, bereits eine Genehmigung erteilt hat.

Links

Gemeinsamer Krisenstab BMI/BMG fällt weitere Beschlüsse
Exportverbot für medizinische Schutzausrüstung

Quellen

Bundesministerium für Gesundheit
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle