Diagonale Kumulierung zwischen Schweiz, EU und Mazedonien

Am 15.06.2016 veröffentlichte die deutsche Zollverwaltung eine Mitteilung auf ihrer Webseite betreffend die diagonale Kumulierung zwischen der Europäischen Union, der Republik Mazedonien und der Schweiz.

Am 20.02.2016 wurde im Amtsblatt (EU) Nr. C 67/8 eine neue Matrix veröffentlicht, nach der eine Kumulierung mit der Republik Mazedonien seit 01.05.2015 möglich ist.  

Im Amtsblatt (EU) Nr. L 304/91 vom 22.10.2014 wurde bisher nur ein Entwurf zum Be­schluss zur Ersetzung des Protokolls Nr. 4 des Stabilisierungs- und Asso­ziierungsabkommens veröffentlicht.

Nach Mitteilung der Europäischen Kommission (TAXUD) ist es dennoch möglich, im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union, der Republik Mazedonien und der Schweiz die diagonale Kumulierung anzuwenden.

Links

Amtsblatt (EU) Nr. C 67/8 vom 20.02.2016

Diagonale Kumulierung zwischen der Schweiz, der EU und der Republik Mazedonien

Quellen

EUR-Lex

www.zoll.de