Am 15.06.2016 veröffentlichte die deutsche Zollverwaltung eine Mitteilung auf ihrer Webseite betreffend die diagonale Kumulierung zwischen der Europäischen Union, der Republik Mazedonien und der Schweiz.
Am 20.02.2016 wurde im Amtsblatt (EU) Nr. C 67/8 eine neue Matrix veröffentlicht, nach der eine Kumulierung mit der Republik Mazedonien seit 01.05.2015 möglich ist.
Im Amtsblatt (EU) Nr. L 304/91 vom 22.10.2014 wurde bisher nur ein Entwurf zum Beschluss zur Ersetzung des Protokolls Nr. 4 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens veröffentlicht.
Nach Mitteilung der Europäischen Kommission (TAXUD) ist es dennoch möglich, im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union, der Republik Mazedonien und der Schweiz die diagonale Kumulierung anzuwenden.
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Amtsblatt (EU) Nr. C 67/8 vom 20.02.2016
Diagonale Kumulierung zwischen der Schweiz, der EU und der Republik Mazedonien