Die Gelangensbestätigung - und Sie kommt doch!

Die geänderte "Gelangensbestätigung" wird Pflicht zum 01.10.2013!

Die Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferungen sind mit Wirkung zum 01.10.2013 erneut geändert worden.

Die Gelangensbestätigung wird damit zum wesentlichen Nachweisdokument. Daneben werden aber auch alternative Nachweise zugelassen. Gleichwohl muss jeder Unternehmer mit grenzüberschreitenden Warenlieferungen in die EU zum 1.10.2013 seine Nachweisdokumente prüfen und anpassen.