Die Neufassung der EU-Dual-Use-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/821) trat am 09.09.2021 in Kraft.
Die Generaldirektion der EU-Kommission (TAXUD) hatte am 08.09.2021 neue Codierungen für die Anmeldung von Ausfuhrgenehmigungen nach der Dual-Use-VO veröffentlicht.
Die neuen Codierungen sind in ATLAS-Ausfuhr ab dem 01.10.2021 verfügbar.
Die bisherigen Genehmigungscodierungen für Dual-Use-Güter (Codierung X002/...) können in ATLAS-Ausfuhr dann nicht mehr angemeldet werden.
Einzelheiten können Sie einer Gegenüberstellung in dieser ATLAS-Meldung entnehmen.