Durch Compliance-Management auch außenwirtschaftsrechtliche Risiken effektiv absichern

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt wegen des Verdachts der Schwarzarbeit gegen mehrere Unternehmen und durchsucht seit Mai bundesweit nahezu 100 Büros und Wohnungen, das Bundeskartellamt verhängte in den letzten beiden Jahren Kartellbußen von insgesamt 505 Mio. Euro, die Stadtwerke Köln entlassen fristlos ihren Beauftragten für Korruption. Schließlich bekräftigt der BGH Anfang Juni die grundsätzliche Strafbarkeit von GPS-Tracking. Diese ausgewählten Entwicklungen machen schnell deutlich, dass Compliance heutzutage kein Modebegriff mehr ist, sondern zur tagtäglichen Geschäftspraxis gehören sollte.

Auf einen Ernstfall möchte keiner mehr warten. Viele Unternehmen wissen aber nicht, dass sich effektive Compliance-Maßnahmen zur Absicherung des operativen Geschäfts auch mit geringfügigen personellen und finanziellen Ressourcen implementieren lassen. Hierzu sind jedoch entsprechende Kenntnisse zu Aufbau, Umsetzung und Pflege von Compliance-Systemen erforderlich. Alleine durch entsprechende Kommunikation mit Ihren Mitarbeitern (insbes. sog. Compliance-Schulungen) können rechtstreue Verhalten gefördert und insgesamt die Compliance-Kultur im Unternehmen gesteigert werden. Durch eine ordnungsgemäße Dokumentation macht sich das Unternehmen in einem Compliance-Ernstfall beweissicher. Ein entsprechender Nachweis kann zur Haftungsreduktion führen (etwa nach dem UK Bribery Act). Eine relativ kostengünstige Compliance-Maßnahme ist ferner die entsprechende Gestaltung von Arbeitsverträgen, damit die Mitarbeiter vertraglich an die Einhaltung der Compliance-Pflichten gebunden werden. Diese sollten durch Verhaltenskodizes ergänzt werden. Hierzu sind aber die Kenntnisse über die aktuellen Möglichkeiten und Grenzen der arbeitsrechtlichen Compliance und Kodizes-Gestaltung unerlässlich. Auch Ermittlungsmaßnahmen sind Grenzen gesetzt, wie das aktuelle BGH-Urteil verdeutlicht.

Eine Compliance-Kultur lässt sich in Ihrem Unternehme mit einigen einfachen Methoden umsetzen, wenn diese durchdacht und richtig implementiert werden. Sie beschränken wesentlich das Risiko, schaffen einen nachhaltigen Mehrwert und können Ihren Geschäftspartnern in alltäglicher Praxis die Einhaltung der Compliance-Standards nachweisen.

Quelle: COMPLIANCE 07-2013

Link: Bundesgerichtshof: Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist grundsätzlich strafbar