Elektronische Verfügbarkeit von Nullbescheiden mit ATLAS-Ausfuhr (AES) Release 2.4

Mit ATLAS-Ausfuhr (AES) Release 2.4 wurden die technischen Rahmenbedingungen für den elek­tronischen Austausch von Daten zu erteilten Nullbescheiden des Bundesamts für Wirtschaft und Aus­fuhrkontrolle (BAFA) und den zuständigen Zollstellen über das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) geschaffen.

Von jetzt an werden Nullbescheide vom BAFA elektronisch an das ITZBund übermittelt. Insoweit ist es den Zollstellen möglich, Daten zu den ab 02.03.017 erteilten Nullbescheiden elektronisch abzu­rufen. Ergänzend dazu ist vom Ausführer in der Zollanmeldung bei der Ausfuhr das Vorliegen eines gültigen Nullbescheides zu codieren. Die Codierung hierfür lautet entsprechend dem Merkblatt der deutschen Zollverwaltung zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung / Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS Ausfuhr in der Fassung vom 15.03.2017: „3LLD/NB“.

Die Übersendung von Nullbescheiden per Fax oder E-Mail an die Zollstelle ist in diesen Fällen entbehrlich. Der im Nullbescheid angegebene Ausführer muss mit dem in der Ausfuhranmeldung genannten Ausführer übereinstimmen.

Link

ATLAS-Info 1134/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund