Das Bundesfinanzministerium informiert auf der Website der deutschen Zollverwaltung darüber, dass folgende Formulare betreffend die Strom- und Energiesteuer für 2017 zur Verfügung stehen:
1103 (2017) – Energiesteueranmeldung – Erdgas
1400 (2017) – Stromsteueranmeldung
1452 (2017) – Antrag auf Steuerentlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren
1454 (2017) – Antrag auf Steuerentlastung für Strom und Stromerzeugung
1455 (2017) – Antrag auf Steuerentlastung für die Landstromversorgung
Für die Stromsteueranmeldungen gibt es seit dem 01.01.2017 neue Formulare. Die Formulare 1400 (2016) und 1400 (2017) sind überarbeitet worden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit der zu versteuernden Strommengen sind zukünftig auch die steuerfreien Strommengen in der Steueranmeldung anzugeben. Die überarbeiteten Formulare sind ab sofort für Steueranmeldungen für die Jahre 2016 und 2017 zu verwenden. Einzelheiten zu den zusätzlichen Angaben können den Hinweisen auf den Formularen entnommen werden.
Die Meldepflicht für Versorger nach § 4 Absatz 6 Stromsteuer-Durchführungsverordnung über steuerfrei nach § 9 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b Stromsteuergesetz entnommene Strommengen besteht unabhängig davon weiterhin.
Unternehmen, die staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen ab dem 01.01.2017 mit jedem Antrag auf bestimmte Entlastungen eine Selbsterklärung nach Formular 1139 ("Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen") abgeben. Ohne Vorlage dieser Selbsterklärung wird der Antrag auf Steuerentlastung abgelehnt, da die Prüfung der unionsrechtlichen Vorgaben nicht möglich ist.
Links
Strom- und Energiesteuer: Formulare für 2017
Neue Formulare für Stromsteueranmeldungen ab dem 01.01.2017
Neues Formular zu staatlichen Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht
Quellen
Zoll.de
Bundesfinanzministerium