Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmern eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden wird, die ab dem 01.01.2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist.
Ab dem 01.01.2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue – ab dem 01.01.2020 gültige – niederländische USt-IdNr. verwenden (Details unter diesem Link).