Erweiterung des EU Embargos gegen Syrien

die EU Kommission hat im Amtsblatt der EU vom 11.04.2013 die Ausweitung des Syrien Embargos bekanntgemacht; die Änderungen treten einen Tag nach Veröffentlichung, also am 12.04.2013 in Kraft. Geändert wird die Verordnung (EU) Nr. 36/2012, die das Syrien Embargo der bislang geltenden Fassung enthält.


Die Rechtsgrundlage findet sich in der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EU) Nr. 325/2013 vom 10. April 2013.
Die Änderung des Syrien Embargos umfasst u.a. zusätzliche Ausnahmen in Bezug auf den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und die Ausfuhr von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann sowie in Bezug auf technische Hilfe, Finanzmittel und Finanzhilfe.
Weiterhin eröffnet die Verordnung die Möglichkeit, die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter den festgelegten Voraussetzungen durch die Mitgliedstaaten zu erlauben. Außerdem wird im Hinblick auf die besonderen Umstände in Syrien der Zugang zu Flughäfen für von syrischen Luftverkehrsunternehmen durchgeführte reine Frachtflüge und jegliche von Syrian Arab Airlines durchgeführte Flüge beschränkt.

Link: Amtsblatt L 102 vom 11.04.2013
Quelle: EUR-Lex