Die Europäische Kommission hat die Verordnung zur Einführung von Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium verabschiedet. Die Maßnahmen treten heute in Kraft und betreffen ab sofort ausgewählte Waren im Wert von 2,8 Mrd. EUR.
Im Einklang mit dem WTO-Übereinkommen über Schutzmaßnahmen und den EU-Vorschriften bleiben die Ausgleichsmaßnahmen der EU so lange in Kraft, wie die US-Maßnahmen gelten.
In der Durchführungsverordnung, die Sie dem EU-Amtsblatt entnehmen können, sind die Waren und die entsprechenden Zollsätze aufgeführt, die jetzt und gegebenenfalls zukünftig gelten sollen.
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EU ergreift Ausgleichsmaßnahmen in Reaktion auf US-Stahl- und Aluminiumzölle
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/886