EU/Iran: Restriktive Maßnahmen gegen Bank Saderat Iran

Im Amtsblatt L 104/8 der Europäischen Union ist die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/603 DES RATES vom 18. April 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran veröffentlicht.

Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird geändert. Unter „Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind, sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen” wird die Bank Saderat Iran (einschließlich aller Niederlassungen) und Tochterunternehmen ergänzt.

Gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2016/603 gilt dieser Eintrag bis zum 22.10.2016.

Link

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/603 DES RATES vom 18. April 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran

Quelle

EUR-Lex